Wer am Straßenverkehr teilnimmt, begibt sich eigentlich ständig in die Gefahr, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, selbst, wenn er selbst sich einwandfrei verhalten hat. Die Durchsetzung z.B. von Schadensersatzforderungen kann ohne rechtlichen Beistand zum unlösbaren Unterfangen werden. Daher empfiehlt es sich zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen.
Durch diese Versicherung hat der Versicherte Anspruch auf rechtlichen Beistand verschiedenster Art, z.B. gegenüber Behörden oder Gerichten, einbegriffen sind auch Anwalts- sowie Prozesskosten. Typische Fälle, in denen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung greift sind auch Bußgeldangelegenheiten sowie Streitfälle wegen eines Autokaufs oder Autoverkaufs, viele dieser Fälle führen schließlich zu Strafverfahren.
Wo genau die Versicherung eingreift, ist von Fall zu Fall verschieden und muss mit der jeweiligen Versicherung individuell abgesprochen werden. Fast alle Verkehrsrechtsschutzversicherungen greifen aber in folgenden Fällen:

  • Uneinigkeiten bezüglich der Kfz-Steuer, die bis vor ein Gericht getragen werden
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadensersatzzahlungen nach einen Verkehrsunfall
  • sämtliche Verfahren wegen begangener Straftaten/Ordnungswidrigkeiten (inkl. Bußgelder) im Straßenverkehr (sofern der Versicherte zum Tatzeitpunkt einen gültigen Führerschein hatte)
  • Vertrags- und Sachenrecht bei einem Auto (z.B. Ende eines Leasingvertrages oder nachträgliche Streitigkeiten wegen eines Autokaufs/Autoverkaufs
  • Streitigkeiten mit anderen Verkehrsteilnehmern der verschiedensten Art

Gerade für Fahrer, die häufig im Ausland unterwegs sind, wo andere Gesetze gelten als in Deutschland und man so nur schwer wissen kann, ob ein Bußgeld etc. rechtens ist, kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung durchaus Sinn machen. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen eines solchen zusätzlichen Schutzes.