Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung entscheiden sich viele Autohalter zu einer freiwilligen Autoversicherung, der so genannten Kaskoversicherung. Diese versichert das eigene Fahrzeug, welches durch die Haftpflichtversicherung, die im Falle eines Unfalls nur die Schäden am Auto des Unfallgegners übernimmt, nicht abgedeckt ist. Für Autohalter gibt es eine Vielzahl an Versicherungsmöglichkeiten, die individuell mit der jeweiligen Versicherung besprochen werden können. Ganz grundsätzlich lassen sich zwei Formen, nämlich die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung von einander unterscheiden. Beiden Varianten können unterschiedliche Selbstbeteiligungsbeträge zu Grunde gelegt werden. Neben der Vollkaskoversicherung gibt es auch noch die private Krankenversicherung, die immer beliebter ist.


Die Teilkaskoversicherung:
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung übernimmt die Teilkaskoversicherung auch die Kosten für Schäden, die vom Versicherten am eigenen Auto geltend gemacht werden. Je nach Versicherung werden verschiedene Schadensarten von einer Teilkaskoversicherung abgedeckt. Üblicher Weise sind die folgenden Schäden bei einer Teilkaskoversicherung mit abgesichert:

  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl
  • Elementarschäden, d.h. Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung, Hagel etc.
  • Brand und Explosionen
  • Glasbruch
  • Kurzschlüsse
  • Unfälle mit Tieren/Haarwild

Bis zu welchem Grad die Kosten für entstandene Schäden von der Versicherung getragen werden, hängt vor allem von der Höhe der Selbstbeteiligung ab, die meist zwischen 150 und 500 Euro liegt. Grundsätzlich wird die Versicherung teurer, je niedriger die Selbstbeteiligung ist und umgekehrt.

Die Vollkaskoversicherung: Mit einer Vollkaskoversicherung kann der bestmögliche Schutz gegen Schäden aller Art erreicht werden. Wie bei der Teilkaskoversicherung übernimmt diese nicht nur Schäden Dritter, sondern auch am eigenen Auto. In der Vollkaskoversicherung inbegriffen, sind alle oben angeführten Schäden. Dazu kommen Unfallschäden verschiedenster Art:

  • selbst verschuldete Unfallschäden
  • Unfälle, deren Verursacher nicht haftbar gemacht werden können oder nicht ermittelbar sind
  • Unfälle, deren Verursacher zahlungsunfähig sind

Auch Vandalismus-Schäden werden durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Auch für eine Vollkaskoversicherung gilt, dass die Beiträge mit der Höhe der Selbstbeteiligung steigen und sinken können. Auch die eigene Schadensfreiheitsklasse spielt eine große Rolle. Die genauen Bedingungen sowohl für eine Teil- als auch für eine Vollkaskoversicherung variieren von Anbieter zu Anbieter stark, so dass konkrete Zahlen ohne Absprache mit der jeweiligen Versicherung kaum vorhergesagt werden können.